Unter integrierter Stadtentwicklung versteht man die „[…] gleichzeitige und gerechte Berücksichtigung der für die Entwicklung von Städten relevanten Belange und Interessen“ (BBSR 2010: 316). Auf europäischer Ebene wurde es in der Leipzig Charta von 2007 und deren Neuauflage von 2020 als zentrales Ziel der Stadtentwicklung in den Fokus gerückt. Hierbei ist von besonderer Bedeutung die Integration verschiedener sektoraler Handlungsfelder und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung von unterschiedlichen Ressorts und Ämtern. Es geht also um eine ganzheitliche Gestaltung bei dem die verschiedenen Handlungsfelder der Stadtentwicklung zusammengedacht werden.

Quellen und weiterführende Infos (externe Links):

  • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hg.) (2010): Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt. Angenommen anlässlich des Informellen Ministertreffens zur Stadtentwicklung und zum territorialen Zusammenhalt in Leipzig am 24./25. Mai 2007. In: Information zur Raumentwicklung 2010, H.4. S. 315-319.
  • Franke, T., Strauss, W.-C. (2010): Integrierte Stadtentwicklung in deutschen Kommunen – eine Standortbestimmung. In: Information zur Raumentwicklung 2010, H.4. S. 253-262
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (o.J.). Neue Leipzig-Charta 2020: Die transformative Kraft der Städte. https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/DE/Initiative/Leipzig-Charta/Neue-Leipzig-Charta-2020/neue-leipzig-charta-2020.html (21.06.23)